Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform https://www.von-kannen.com oder https://www.bianca-von-kannen.de
zwischen
von Kannen Mediengestaltung & Fotografie
Am Gruberbach 11
D-87672 Roßhaupten
Telefon: + 49 8367 913 8446
E-Mail: info@von-kannen.com
Inhaber/Geschäftsleitung: Michael von Kannen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE272696101
Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Michael von Kannen, Am Gruberbach 11, D-87672 Roßhaupten
– im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma „von Kannen Mediengestaltung & Fotografie“, sowie der Marke „Bianca von Kannen Fotografie“, nachfolgend “Fotograf/in” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
(2) Die Fotografin erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Hochzeit, Portrait, Werbung und Bildbearbeitung. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Projektangebot, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Fotografin.
(1) Grundlage für die Arbeit der Fotografin und Auftragsbestandteil sind neben dem Projektangebot und seinen Anlagen das Briefing des Kunden, was in schriftlicher Form dokumentiert und wechselseitig zur Freigabe unterschrieben sein muss.
(2) Jede Änderung und/oder Ergänzung des Projektangebots und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Fotografin, die Projektdurchführung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(1) Es gilt die im Projektangebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Auftrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Fotografin, ohne weitere Mahnung, ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Fotografin alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Fotografin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(3) Falls der Auftraggeber vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Fotografin folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen: Bis zu 120 Tage vor dem Termin: 25 % der gebuchten Leistung; bis zu 60 Tage vor dem Termin: 50% der gebuchten Leistung; bis zu 30 Tage vor dem Termin: 75% der gebuchten Leistung; bis zu 15 Tage vor dem Termin: 100% der gebuchten Leistung
(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich in Euro.
(1) Die Bildrechte bleiben beim Fotografen. Ihr erhaltet für die gelieferten und bezahlten Bilder das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.
(2) Die Fotografin erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde die Arbeit der Fotografin außerhalb des Auftragsumfangs nutzt, wie:
+ Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/oder
+ nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/oder
+ in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung), kann die Fotografin hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.
(3) Die Bilder dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Dienstleister wie z. B. Floristen, Hair- und Make-up Artists, Brautkleiddesigner, Schneider,
Konditoren, Locations, DJs etc. müssen sich direkt mit der Fotografin in Verbindung setzen,
um die Bildnutzungsrechte gesondert zu vereinbaren.
Der Kunde stimmt durch den erteilten Auftrag automatisch zu, dass die Fotografin die entstandenen Bilder zu Portfoliozwecken verwenden darf (u. a. Bücher, Website, Blog, Werbematerial, soziale Netzwerke). Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch die Fotografin ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden.
(1) Die Fotografin arbeitet im RAW-Format, um die beste Qualität für die Bilder des Kunden zu
erhalten. Daher ist eine Nachbearbeitung (Bildformat) der Bilder unumgänglich. Alle Bilder werden
im Farblook und Stil der Fotografin abgegeben. Dieser ist auf der Website einsehbar: wärmerer Farbton, entsättigte Grüntöne.
(2) Die angefertigten Fotografien werden für längstens 12 Monate gespeichert.
(3) Der Bearbeitungszeitraum der Bilder liegt vom Aufnahmezeitpunkt bis zur Abgabe bei ca. 3 bis 6 Wochen.
(4) Änderungswünsche bzgl. der Bildbearbeitung sind der Fotografin innerhalb von 14 Tagen nach Bildübergabe bekannt zu geben.
(1) Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Projektmaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Fotografin verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Fotografin von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Fotografin auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen schriftlich mitgeteilt hat.
(2) Erachtet die Fotografin für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
(3) In keinem Fall haftet die Fotografin wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Fotografin haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
(4) Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(5) Der Höhe nach ist die Haftung der Fotografin beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Fotografin haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.
(1) Von der Fotografin eingeschaltete Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Fotografin.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, dass im Rahmen der Projektdurchführung von der Fotografin eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Fotografin weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.
(1) Die Fotografin verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Projektangebots sowie die Projektdaten und die im Rahmen dieses Auftrags erstellten Leistungen von der Fotografin elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
(3) Der Kunde ist damit einverstanden, dass nach Veröffentlichung der Arbeit, Teile des Werkes, als Referenz der Fotografin in verschiedenen Medien publiziert werden. Er kann diesem jedoch widersprechen.
Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Auftragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Auftrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss eingeschrieben erfolgen.
(1) Die Fotografin verpflichtet sich die Vereinbarung unbedingt einzuhalten. Sollte die Fotografin unverschuldet aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder Tod verhindert sein, den Auftrag auszuführen, steht dem Auftraggeber darüber eine rechtzeitige Information, die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung sowie die Entbindung von den aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen zu. Eine Entschädigung maximal bis zur Höhe des Auftragwertes, kann der Auftraggeber von der Fotografin nur dann verlangen, wenn der Fotograf den Ausfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
(2) Wird die für die Durchfühung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR oder Tagessatz in Höhe von 1.600,00 EUR, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Auftrages, hat er der Fotografin eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 87672 Roßhaupten (Bundesland: Bayern)
DATUM DES INKRAFTTRETENS: 05. Januar 2024
© von Kannen Mediengestaltung & Fotografie